Wahlen

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Interessieren Sie sich für den Elternrat? Lassen Sie sich als Elternrat wählen, wir freuen uns!

Ob Sie als Elternrat geeignet sind, fragen Sie sich? Interessieren Sie sich für Schule und Elternmitwirkung? Schätzen Sie den Kontakt zu anderen Eltern und freuen Sie sich auf angeregte Diskussionen mit der Schulleitung und den Lehrpersonen? Wollen Sie etwas näher an der Schule sein?

Sie sind geeignet! Wir heissen Sie im Rat gerne willkommen!

Ach so, Sie sind gar nicht Schweizerin oder Schweizer? Dann erst recht, denn wir schätzen verschiedene Kulturen im Elternrat sehr. Auf die Sprache nehmen wir gerne Rücksicht.

Als Elternrat nehmen Sie an 5 Sitzungen pro Jahr teil. Kein Problem, wenn Sie mal verhindert sind und passen müssen. Je nach Interesse und Möglichkeiten arbeiten Sie in Projektgruppen mit.

Sie können sich zur Verfügung stellen, wenn Sie am Elternabend persönlich anwesend sind oder wenn Sie zuvor mit dem Elternrat in Kontakt treten und sich bewerben.

Die Elternratswahlen sind im Betriebsreglement  im Detail geregelt. Hier die wichtigsten Punkte aus dem Wahlreglement:

Aus jeder Kindergarten- und Schulklasse werden zwei Delegierte für den Elternrat gewählt. Diese vertreten die Interessen „Ihrer“ Klasse.
Die Wahlen finden jeweils nach den Sommerferien an den jeweiligen Elternabenden statt.
Stimmberechtigt sind die Eltern resp. Vertreter der Kinder aus der jeweiligen Klasse.
Wahlberechtigt sind alle Eltern resp. Vertreter, die nicht in der Schule angestellt oder in der Schulpflege tätig sind.
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, wobei Wiederwahl möglich und generell erwünscht ist. 
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